Mag. Michael Wehrschütz, Psychologe & Psychotherapeut

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

(gem. § 8 Abs. 7 WaffG)

ammunition

Seit 01.07.1997 gilt die Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (WaffV). Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B) oder eines Waffenpasses (Erwerb, Besitz und Führen einer Schusswaffe der Kategorie B) müssen demnach u.a. ein psychologisches Gutachten der Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) vorlegen, die sogenannte Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung und den sogenannten Waffenführerschein.

Die Behörde hat u.a. festzustellen, ob der Antragsteller verlässlich ist, also „nicht dazu neigt insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“.

 

Fair und stressfrei!

Die Verlässlichkeitsprüfung erfolgt in zwei Phasen (Dauer ca. 1,5 – 2 Stunden):

1. Sie beginnen mit der Beantwortung eines Fragebogens über Daten aus Ihrem Lebenslauf. Danach folgen zwei computerunterstütze Tests, die für den Umgang mit Waffen wichtige Einstellungen erfassen, wie z.B. emotionale Stabilität, soziale Anpassungsfähigkeit, Selbstkontrolle, Verlässlichkeit und Risikobereitschaft.

2. Danach teilen Sie mir in einem persönlichen Gespräch mit, warum Sie eine Schusswaffe der Kategorie B besitzen wollen.

  1.  

Für die meisten Menschen endet hier schon die psychologische Begutachtung und das Gutachten wird spätesten nach 3 Werktagen mit der Post verschickt.

Sollte aufgrund der Testung kein positives Gutachten ausgestellt werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1.  Sie können eine weiterführende Untersuchung durchführen lassen, in der einzelne Bereiche genauer nachbesprochen werden und auch neue Tests durchgeführt werden.

2.  Sie beenden die Begutachtung und da Ihnen kein positives Gutachten ausgestellt werden kann, müssen (nach dem neuen Waffengesetz § 8, Abs. 7)  Namen, Geburtsdatum, Ergebnis und Datum des Gutachtens  der Behörde mitgeteilt werden.

 

Kosten:

  • Das Gutachten zum Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses kostet € € 283,20

Die Kosten sind vor der Untersuchung in Bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte zu bezahlen.

  • Eine weiterführende Untersuchung bei Zweifel auf Grund der Erstuntersuchung kostet je nach Aufwand unterschiedlich, jedoch min. €180.-
  • Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde, kostet die Begutachtung €607,20

 

wichtige TIPPS und HINWEISE

– Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit

– Trinken Sie ab dem Abend vor dem Termin keinen Alkohol

– Nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikament ein

– Wenn Sie Brillenträger sind, nehme Sie diese bitte mit

– Kommen Sie rechtzeitig zum Termin oder sagen Sie diesen

   bitte rechtzeitig ab, sollten Sie verhindert sein

Hier geht’s zur Terminvereinbarung bzw. zur Klärung von Fragen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen